Pflegegrad & Kosten, verständlich erklärt.
Viele Begriffe, wenig Zeit: Wir übersetzen Pflegegrad, Leistungen und Kosten in klare Schritte und zeigen, welche Unterstützung möglich ist.
In vier Schritten zum Pflegegrad
Der Weg ist klarer, als er zunächst wirkt. Wir begleiten Sie bei jedem Schritt.
Antrag stellen
Der Antrag geht an die Pflegekasse – sie gehört zu Ihrer Krankenkasse. Ein formloser Anruf genügt für den Anfang.
Begutachtung
Der Medizinische Dienst besucht Sie zuhause und schaut, wie selbstständig Sie im Alltag sind.
Bescheid
Die Pflegekasse teilt Ihnen schriftlich mit, welcher Pflegegrad anerkannt wurde.
Versorgung starten
Mit dem Bescheid planen wir gemeinsam, welche Leistungen Sie nutzen – und legen los.
Was bei der Begutachtung zählt
Geprüft wird nicht die Diagnose, sondern wie selbstständig Sie im Alltag sind – in sechs Lebensbereichen.
- 01
Mobilität
Zum Beispiel Aufstehen, Gehen in der Wohnung, Treppensteigen.
- 02
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Orientierung, Erinnern, Verstehen und sich mitteilen.
- 03
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Etwa Unruhe, Ängste oder nächtliche Unruhe.
- 04
Selbstversorgung
Waschen, Anziehen, Essen und Trinken, Toilettengang.
- 05
Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen
Medikamente, Arztbesuche, Therapien, Wundversorgung.
- 06
Gestaltung des Alltagslebens
Tagesablauf, Ruhen und Schlafen, Kontakte pflegen.
Die fünf Pflegegrade
Je stärker die Selbstständigkeit eingeschränkt ist, desto höher der Pflegegrad – und desto mehr Leistungen stehen zur Verfügung.
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Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
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Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
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Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
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Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
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Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
Welche Leistungen es gibt
Ein Überblick über die wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflege zuhause.
- 01
Pflegesachleistung
Die Pflegekasse bezahlt einen Pflegedienst wie uns direkt – bis zu einem monatlichen Höchstbetrag je Pflegegrad.
- 02
Pflegegeld
Wird gezahlt, wenn Angehörige die Pflege selbst übernehmen. Lässt sich mit der Sachleistung kombinieren.
- 03
Entlastungsbetrag
Ein monatlicher Betrag ab Pflegegrad 1, zum Beispiel für Unterstützung im Alltag und im Haushalt.
- 04
Verhinderungspflege
Wenn pflegende Angehörige Urlaub machen oder krank sind, übernimmt jemand anderes.
- 05
Pflegehilfsmittel
Zum Beispiel Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel – monatlich erstattet.
Konkrete Beträge?
Die Beträge 2026 sind Höchstbeträge der Pflegekasse, kein Pauschalpreis und kein feststehender Eigenanteil. Die Pflegesachleistung beträgt monatlich 796 € bei Pflegegrad 2, 1.497 € bei Pflegegrad 3, 1.859 € bei Pflegegrad 4 und 2.299 € bei Pflegegrad 5. Das Pflegegeld beträgt 347 €, 599 €, 800 € und 990 €. Der Entlastungsbetrag nach § 45b liegt bei 131 € im Monat, auch bei Pflegegrad 1. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch liegen bei 42 € im Monat. Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege teilen sich ab Pflegegrad 2 einen Jahresbetrag von 3.539 €, bis zu acht Wochen, ohne Wartezeit. Was in Ihrer Situation bleibt, rechnen wir im Erstgespräch aus. Die aktuellen Sätze stehen auch beim Bundesministerium für Gesundheit.
Pflegeleistungs-Helfer des BMG
Angaben nach aktuellem Pflegerecht; individuelle Ansprüche können abweichen.